Wel­che Teil­be­rei­che hat eine Baustelle?

Eine Bau­stel­le besteht aus ver­schie­de­nen Teil­be­rei­chen auf dem Gelän­de selbst. Der Bau­hof ist eben­falls dazu­zu­zäh­len, von ihm aus erfolgt die Ver­sor­gung der Bau­stel­le mit Gerä­ten, Maschi­nen, Werk­zeu­gen und Mate­ria­li­en. Die Ver­ant­wor­tung hat hier­für unter ande­rem der Polier, der eine dem­entspre­chen­de Bau­stel­len­do­ku­men­ta­ti­on führt.

Ein­zel­ne Teil­be­rei­che der direkt auf der Baustelle

Abge­se­hen vom Bau­hof, der in der Regel auf dem Gelän­de des aus­füh­ren­den Bau­un­ter­neh­mens ange­sie­delt ist, exis­tie­ren auf der Bau­stel­le selbst fol­gen­de Teilbereiche:

  • direk­ter Bereich der Bau­aus­füh­rung (Platz für das zu errich­ten­de Gebäu­de mit Nebenanlagen)
  • Bau­stel­len­con­tai­ner als Baustellenbüro
  • Sani­tär­räu­me
  • Ers­te-Hil­fe-Raum
  • Unter­künf­te als Pausenräume
  • gege­be­nen­falls Wohnunterkünfte
  • Maga­zi­ne für Bau- und Bau­hilfs­stof­fe, Werk­zeu­ge, Gerä­te, Maschi­nen und Betriebsstoffe
  • Labo­re wie ein Beton- und ein Erdbaulabor
  • Räu­me für die Ener­gie- und Medienversorgung
  • Bau­stel­len­si­che­rung
  • Ver­kehrs­we­ge­si­che­rung
  • Berei­che für den Baum‑, Leitungs‑, Nachbarschafts‑, Brand- und Witterungsschutz
  • gege­be­nen­falls Are­al für den Gewässerschutz

Die Berei­che sind im Bau­ta­ge­buch zu ver­mer­ken. Die­ses kann neben dem Polier auch der Bau­lei­ter führen.

Ein­rich­tung der Teil­be­rei­che der Baustelle

Die Ein­rich­tung der Teil­be­rei­che umfasst die Schaf­fung der Platz­ka­pa­zi­tä­ten und die Errich­tung der nöti­gen Gebäu­de bzw. (vor­ran­gig) Con­tai­ner. In der Regel ist der ers­te Schritt die Ein­rich­tung der Strom­ver­sor­gung, was mit Stark­strom aus dem öffent­li­chen Netz oder per Gene­ra­tor mög­lich ist. Der nächs­te Schritt ist in der Regel die Bau­stel­len­si­che­rung. Danach fol­gen die Sani­tär­ein­rich­tun­gen und die Lager für Maschi­nen, Mate­ria­li­en, Werk­zeu­ge und Gerä­te. Die Rei­hen­fol­ge kann leicht von­ein­an­der abwei­chen, was sehr stark von der Wit­te­rung abhängt. Die Schrit­te der Ein­rich­tung sind Bestand­teil der Bau­stel­len­do­ku­men­ta­ti­on. Wei­te­re Ein­fluss­grö­ßen sind bei der Bau­stel­len­ein­rich­tung die Grö­ße des Bau­ob­jekts, die Art des Bau­werks, die Bau­zeit, die Gelän­de­form und ‑grö­ße sowie die Nach­bar­be­bau­ung. Auch inner­be­trieb­li­che Fak­to­ren spie­len eine erheb­li­che Rol­le. Die Gerä­te, Con­tai­ner, Gene­ra­to­ren und sons­ti­gen Maschi­nen müs­sen ver­füg­bar sein. Hier­für exis­tiert eine Pla­nung, die im Bau­ta­ge­buch fixiert wird. Die­se Pla­nung teilt sich in meh­re­re Pha­sen, näm­lich bis zur Auf­trags­ver­ga­be (als Grob­kon­zept), zwi­schen Auf­trags­ver­ga­be und Bau­be­ginn (aus­füh­rungs­rei­fe Pla­nung) und nach dem Bau­be­ginn. In der Pra­xis kann es auch dann noch zu Plan­än­de­run­gen kom­men, wel­che die Teil­be­rei­che einer Bau­stel­le beein­flus­sen. So könn­ten zum Bei­spiel mehr Platz­ka­pa­zi­tä­ten inklu­si­ve Wit­te­rungs­schutz für bestimm­te Maschi­nen erfor­der­lich sein, weil es neue Erkennt­nis­se zum Gelän­de gibt, das mög­li­cher­wei­se saniert wer­den muss. Schon für die Ein­rich­tung der Teil­be­rei­che einer Bau­stel­le benö­tigt das Bau­un­ter­neh­men Krä­ne, Bag­ger, Bau­auf­zü­ge und gege­be­nen­falls Betonpumpen.