Welche Aufgaben hat ein Bauleiter?
Der Bauleiter hat viel zu tun, denn es geht sowohl um die Überwachung als auch Steuerung der Baustelle. Ist das Bauprojekt groß, beschränken sich die Aufgaben auf einen Teil der Baustelle. So achtet ein Bauleiter darauf, dass alle Bauarbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt werden. Daher werden für den Bauleiter zudem die Bezeichnungen „Objektüberwacher“ und „Bauoberleiter“ verwendet.
Wie der Name schon suggeriert, gehört ein Bauleiter meistens einem Unternehmen des Baugewerbes an. Dieses kann mit seinem Schwerpunkt zum Beispiel in einer der folgenden Sparten angesiedelt sein:
- Hochbau
- Tiefbau
- Straßenbau
- Baustellenvorbereitung
- Bauinstallation
- Ausbau
Beauftragt beziehungsweise angestellt wird der Bauleiter häufig von einem Bauunternehmer, aber auch direkt seitens des Bauherren ist dies möglich. Im letzteren Fall kommt dem Bauleiter neben der örtlichen Bauüberwachung auch die Prüfung zu, ob die Baumaßnahmen exakt gemäß der Baugenehmigung und/oder dem Bauplan koordiniert und ausgeführt werden.
Dazu gehören unter anderem die:
- Erstellung eines Bauzeitplanes
- Abnahme von Lieferungen und Fremdleistungen
- Mitwirkung und Zuarbeit bei der Abnahme seitens einer Behörde
- Kontrolle der Kosten und Rechnungen
Als Mitarbeiter eines Bauunternehmens liegen die Schwerpunkte der Tätigkeiten des Bauleiters etwas anders:
- Koordinierung und Überwachung aller Arbeiten vor allem mit Blick auf die termingerechte Fertigstellung
- Qualitätskontrolle und/oder die Gewährleistung einer guten Qualität aller Gewerke
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Kontrolle der strikten Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen
Da der Bauleiter formal-rechtlich das Bauunternehmen beziehungsweise dessen Inhaber vertritt, ist er angewiesen, sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen genauestens einzuhalten.
Rechtsgrundlagen
In § 45 LBO (Landesbauordnung) ist darüber sinngemäß Folgendes nachzulesen:
- Der Bauleiter wacht darüber, dass die Bauausführungen dem Entwurf des Entwurfsverfassers und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genau entsprechen. Im Rahmen dieser Aufgaben muss der Bauleiter auf einen sicheren bautechnischen Betrieb der gesamten Baustelle achten, insbesondere auf ein gefahrloses Ineinandergreifen aller Arbeiten der verschiedenen Unternehmer, wobei aber die Verantwortlichkeiten der Unternehmer davon unberührt bleiben. Falls er Verstöße bemerkt, denen nicht unmittelbar abgeholfen wird, muss der Bauleiter unverzüglich eine Mitteilung an die zuständige Baurechtsbehörde senden.
- Für den Fall, dass der Bauleiter nicht über die erforderliche Erfahrung und Sachkunde für alle ihm obliegenden Aufgaben verfügt, muss er den Bauherrn unverzüglich dazu veranlassen, dafür geeignetere Fachbauleiter zu bestellen, die dann an die Stelle des Bauleiters treten. In jedem Fall bleibt der Bauleiter dafür verantwortlich, dass ein ordnungsgemäßes Ineinandergreifen der eigenen Tätigkeiten mit jenen der Fachbauleiter uneingeschränkt funktioniert.