Wozu dient ein Bautagebuch?

Das Bau­ta­ge­buch dient der Doku­men­ta­ti­on aller Abläu­fe auf der Bau­stel­le. Wich­tig ist das vor allem dann, wenn vie­le Gewer­ke ein­ge­bun­den sind.

Was steht im Bautagebuch?

Die wich­tigs­ten Doku­men­ta­tio­nen betref­fen die Fer­tig­stel­lung von Bau­ab­schnit­ten und mög­li­cher­wei­se erkann­te Män­gel. Die Füh­rung des Bau­ta­ge­buchs obliegt dem Bau­lei­ter oder dem beauf­trag­ten Archi­tek­ten. Es gehört detail­lier­tes Fach­wis­sen dazu, wes­halb pri­va­ten Bau­her­ren von der Füh­rung eines Bau­ta­ge­buchs abzu­ra­ten ist. Eine recht­li­che Pflicht dazu besteht für sie ohne­hin nicht. Der Inhalt des Bau­ta­ge­buchs besteht aus Fak­ten und Daten, nicht aber aus offe­nen Wün­schen der Bau­her­ren. Die Füh­rung muss regel­mä­ßig – im bes­ten Fall täg­lich – erfol­gen. Ein ande­rer Tur­nus kann sich auf die Bau­stel­len­be­su­che des Archi­tek­ten oder Bau­lei­ters bezie­hen. Auch hier­für gibt es kei­ne recht­li­che Vor­ga­be. Emp­foh­len wer­den mög­lichst kur­ze Zeit­ab­stän­de zwi­schen den Ein­trä­gen, weil sich auf die­se Wei­se fest­ge­stell­te Bau­män­gel schnel­ler behe­ben las­sen. Die­se Anga­ben gehö­ren zur Doku­men­ta­ti­on im Bautagebuch:

  • Anga­ben zur Immobilie
  • Anga­ben zum Auftraggeber
  • Datum des Eintrags
  • Anga­ben zum Wetter
  • Bau­fort­schritt
  • Beschäf­tig­te und Fir­men auf der Bau­stel­le
  • genutz­te Geräte
  • ange­lie­fer­tes und ein­ge­setz­tes Material
  • Bau­män­gel, Schä­den und Störungen
  • Fotos von den Bauabschnitten
  • Pro­to­kol­le von Besprechungen
  • Abnah­me­pro­to­kol­le
  • Daten­blät­ter, Betriebs­an­lei­tun­gen und Pläne
  • Pflicht zur Füh­rung des Bautagebuchs

Pri­va­te Bau­her­ren sind wie erwähnt nicht zur Füh­rung ver­pflich­tet, wohl aber Bau­lei­ter und Archi­tek­ten. Für Letz­te­re ergibt sich das betref­fen­de Hono­rar aus der HOAI. Gene­ral­un­ter­neh­mer und Bau­trä­ger wie­der­um sind nicht an die HOAI-Leis­tungs­pha­sen gebun­den und daher auch nicht ver­pflich­tet, das Bau­ta­ge­buch zu füh­ren. Trotz­dem müs­sen sie selbst­ver­ständ­lich fest­ge­stell­te Bau­män­gel behe­ben. Deren Erken­nen und die zeit­na­he Reak­ti­on dar­auf erleich­tert ein Bau­ta­ge­buch. Es ist aber nicht die juris­ti­sche Vor­aus­set­zung dafür.

Kos­ten für das Bautagebuch

Wie erwähnt sind die Kos­ten bei Archi­tek­ten und Inge­nieu­ren, die als Bau­lei­ter fun­gie­ren, in der HOIA fest­ge­schrie­ben. Wenn die­se das Gesamt­pro­jekt lei­ten, sind die Kos­ten in ihrem Hono­rar inklu­diert. Soll­te ein exter­ner Bau­lei­ter beauf­tragt wer­den, erhält er sein Hono­rar dafür extra. In der HOAI sind für die Leis­tungs­pha­se 8 (Objekt­über­wa­chung) 32 % der Kos­ten für die Bau­über­wa­chung inklu­si­ve Füh­rung des Bau­ta­ge­buchs vorgesehen.

Fazit

Das Bau­ta­ge­buch ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Bau­über­wa­chung wich­tig. Mit einer App wie dem Blau­igel, kön­nen Sie allen Gege­ben­hei­ten Rech­nung tra­gen. Durch das Bau­ta­ge­buch blei­ben Abläu­fe und Vor­gän­ge jeder­zeit nach­voll­zieh­bar. Die Ursa­chen von Bau­män­geln las­sen sich damit viel schnel­ler ermitteln.