Män­gel­ma­nage­ment auf einer Bau­stel­le

Das Män­gel­ma­nage­ment auf einer Bau­stel­le obliegt der Bau­lei­tung. Die­se führt ein Bau­stel­len­ta­ge­buch, in wel­chem Män­gel ver­merkt wer­den, sodass sie sich zeit­nah behe­ben lassen.

War­um ist ein Män­gel­ma­nage­ment nötig?

Auf der Bau­stel­le arbei­ten unter­schied­li­che Fir­men zusam­men. Deren Mit­ar­bei­ter müs­sen mit­ein­an­der koope­rie­ren, um alle Arbei­ten kor­rekt und zeit­nah aus­zu­füh­ren. Durch die facet­ten­rei­che Viel­falt der Gewer­ke und ihrer Auf­ga­ben las­sen sich kaum jemals Män­gel voll­stän­dig ver­mei­den. Bau­her­ren müs­sen aber nicht damit leben. Die Bau­lei­tung ist für das Män­gel­ma­nage­ment ver­ant­wort­lich. Sie muss die Män­gel erken­nen und für ihre Behe­bung sorgen.

Doku­men­ta­ti­on der Mängel

Der Bau­lei­ter doku­men­tiert die fest­ge­stell­ten Män­gel im Bau­stel­len­ta­ge­buch. Des­sen Füh­rung ist vor­ge­schrie­ben, es ist die Vor­aus­set­zung für das Män­gel­ma­nage­ment. Sinn­voll sind täg­li­che Doku­men­ta­tio­nen des Bau­fort­schritts und damit auch mög­li­cher Män­gel, aller­dings ist die­ser Tur­nus nicht recht­lich vor­ge­schrie­ben. Es gilt jedoch selbst­ver­ständ­lich der Grund­satz, dass sich zeit­nah fest­ge­stell­te Män­gel auch zeit­nah behe­ben las­sen. Das ist unter ande­rem wich­tig, weil sie sich sonst im wei­te­ren Ver­lauf des Pro­jekts fort­set­zen könn­ten. Auf einem man­gel­haf­ten Fun­da­ment lässt sich kein ordent­li­ches Haus errich­ten. Zu den Män­geln kön­nen auch Abwei­chun­gen vom Zeit­plan gehö­ren. Da die Bau­lei­tung die Ein­hal­tung der Ter­mi­ne kon­trol­liert, stellt sie auch die­sen Man­gel umge­hend fest. Die Doku­men­ta­ti­on erfolgt heu­te viel­fach digi­tal, für Bau­ta­ge­bü­cher gibt es Apps. Die Soft­ware spei­chert Beschrei­bun­gen und Bil­der rechts­si­cher. Damit sind ein fest­ge­stell­ter Man­gel und die Behe­bung Bestand­teil der Bau­un­ter­la­gen. Die detail­lier­te Doku­men­ta­ti­on ist wich­tig, um Män­gel sach­ge­recht zu besei­ti­gen. Soll­te es nach der Bau­ab­nah­me zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen bezüg­lich eines mög­li­cher­wei­se nicht beho­be­nen Man­gels kom­men, was nur In Aus­nah­me­fäl­len geschieht, ist die Doku­men­ta­ti­on die Basis für die Klä­rung die­ses Sach­ver­halts. Eben­so dient die Auf­stel­lung von Män­geln und ihrer Behe­bung der ord­nungs­ge­mä­ßen Abrechnung.

Män­gel beheben

Ein kom­pe­ten­ter Bau­lei­ter sorgt umge­hend dafür, dass ein erkann­ter Man­gel besei­tigt wird. Er weist die betref­fen­de Fir­ma kon­kret auf den doku­men­tier­ten Man­gel hin und benennt einen rea­lis­ti­schen Ter­min für des­sen Behe­bung. Wenn das Unter­neh­men die Aus­füh­rung mel­det, erfolgt eine Nach­kon­trol­le. Im Zwei­fels­fall wird bis zum gewünsch­ten Ergeb­nis nach­ge­bes­sert. Die Nach­ar­bei­ten plant der Bau­lei­ter im Rah­men des Män­gel­ma­nage­ments ein. Die Abrech­nung der Leis­tun­gen erfolgt erst, wenn alle Män­gel beho­ben sind. Die­ser Kon­troll­me­cha­nis­mus gehört zum Män­gel­ma­nage­ment. Er sorgt dafür, dass der Bau­herr am Ende zufrie­den­stel­len­de Leis­tun­gen erhält.