Arbeitsschutz auf einer Baustelle
Bauunternehmen sind verpflichtet, auf der Baustelle alle Regeln zum Arbeitsschutz einzuhalten. Diese sind sehr umfangreich, weil sie die verschiedensten Szenarien erfassen müssen. Die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsumgebung sind durch ständige Veränderungen gekennzeichnet, die sich aus dem Baufortschritt, aus gleichzeitig ablaufenden Arbeitsprozessen, ungünstigen Witterungseinflüssen, oft gefährlichen und mit körperlichen Beanspruchungen verbundenen Arbeiten sowie dem Zeit- und Termindruck ergeben.
Organisation und Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen
Bauunternehmen können direkt auf der Baustelle mit einer geeigneten Software kontrollieren, ob die angeordneten Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt und die festgelegten Regeln eingehalten werden. Hierfür kann der Polier sich die betreffende App herunterladen. Die Software ermöglicht auch die Organisation der Maßnahmen entsprechend der Bauphase und die Verwaltung der Kontrollen in der App.
Bedeutung von Arbeitsschutzmaßnahmen für die Bauwirtschaft
Das Baugewerbe ist in Deutschland der Wirtschaftszweig mit der höchsten Quote bei Arbeitsunfällen. Zu deren Eindämmung existiert die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG, die im nationalen deutschen Recht durch gesetzlichen Regelungen präzisiert wird:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihren Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz beim Einrichten und beim Betrieb der Arbeitsstätte
- Betriebssicherheitsverordnung mit ihren Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz beim Einsatz von Arbeitsmitteln, besonders die relevanten Vorschriften zum Heben und zum Einsatz von Gerüsten und Leitern
- Planungsvorschriften, besonders die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie die Erarbeitung eines Sicherheitsplans
- Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen
Spezielle Risiken im Baugewerbe
Es gibt spezifische Gefahrenherde bei Bauprojekten. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, diese zu identifizieren und die geeigneten Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierfür hat er eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen (§ 5 ArbSchG). Unter anderem sind diese allgemeinen Risiken auszumachen:
- nicht ausreichend gesicherte oder falsch montierte Gerüste, die zur Absturzgefahr führen
- unsachgemäß gelagerte Chemikalien
- falsch angeschlossene Maschinen
- herumliegendes Werkzeug
Um den Arbeitsschutz sicherzustellen, gilt eine durchgehende Helmpflicht. Die Beschäftigten tragen außerdem geeignete Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und nötigenfalls Arbeitshandschuhe. Gegen die Gefahr von Chemikalien sind Schulungen und Einweisungen vorzunehmen. Dies soll die Mitarbeiter vor versehentlichen Verätzungen oder Verbrennungen schützen. Maschinen sind vor der Inbetriebnahme stets auf den korrekten elektrischen Antrieb zu überprüfen. Defekte Maschinen dürfen nicht eingesetzt werden. Den Anschluss von Starkstrom darf ausschließlich autorisiertes und entsprechend unterwiesenes Personal vornehmen. Werkzeuge sind stets so aufzubewahren, dass sie nicht zu Stolperfallen werden und erst recht nicht vom Gerüst fallen. Die Verantwortung für die Sicherheit trägt in letzter Instanz der Bauherr als Veranlasser des Bauvorhabens. Er wird aber die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen auf die Baufirma übertragen.